Das aktuelle Featureblatt
Mit rs2 auf der sicheren Seite
Im Rahmen der beschlossenen Registrierkassenpflicht ist seit Mai 2016 die Erstellung eines Registrierkassenprotokolls, in dem alle Barrechnungen aufgelistet werden, verpflichtend. Mit April 2017 sind QR-Codes (maschinenlesbare Codes AES 256) auf den Kassenbelegen aufzudrucken. Darin verschlüsselt sind der Umsatzzähler (Einnahmen) und andere Daten für das Finanzamt.
Alle Buchungen sind elektronisch zu signieren.